Wichtig!!! Zur Beachtung bei der Festlegung des Sprungtermins.
Innerhalb unserer geplanten Sprungwochenenden (April bis Oktober) kann ein Tandemsprungtermin vom Besteller oder vom Tandemgast selbst frei gewählt werden, vorausgesetzt, der Wunschtermin ist noch nicht vergeben. Dieser festgelegte Termin ist für uns als Organisator verbindlich und unsere Planungen und Aktivitäten richten sich dann ganz danach aus.
Die Organisation eines Sprungbetriebes erfordert eine langfristige Vorausplanung und ist mit einem enormen Zeit- und Kostenaufwand verbunden.
Es müssen Flugzeuge gechartert sowie Tandemmaster, Videobegleitung und Bodenpersonal verpflichtet und bereitgestellt werden. Soll ein Termin storniert oder verlegt werden, ist dies möglichst 10 Tage vor dem vereinbarten Termin telefonisch oder per E-Mail anzumelden.
Bei Stornierungen oder Terminverlegungen, die weniger als 10 bzw. 5 Tage zum gebuchten Sprungtermin betragen, wird eine Stornierungsgebühr bzw. eine Aufwandsentschädigung von uns erhoben.
Die Staffelungen der Bearbeitungs- bzw. Stornierungsgebühren sind wie folgt:
Stornierung ohne Termin: Bearbeitungsgebühr = 20 €
Terminabsage < 10 Tage = 25% des Ticketwertes (50 €)
Terminabsage < 5 Tage = 50% des Ticketwertes (100 €)
Bei Absage und Terminverlegung aus gesundheitlichen Gründen wird bei Vorlage eines ärztlichen Attests (Bescheinigung) eine Bearbeitungsgebühr von 20 € erhoben.
Ein weiterer Grund für die Erhebung ist, dass bei kurzfristigen Absagen in den meisten Fällen nicht mehr die Möglichkeit besteht, die Termine an andere Tandemgäste neu zu vermitteln, da diese ja ebenfalls ihren Tandemsprung mit ihrer Familie und Freunden planen wollen. Somit fallen die entstandenen Unkosten zu 100 Prozent dem Verein zur Last. Um noch angemessen reagieren zu können, sind wir somit auf wenigstens 10 Tage Planungszeit angewiesen, um noch die Möglichkeit zu haben, die entstandene Lücke zu schließen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.